Nachbarschaftshilfe Kirchheim
Heimstettner Straße 2,
85551 Kirchheim bei München
info@nbhk.de
Ihre Unterstützung bei Mobilitätseinschränkungen
in Kirchheim, Heimstetten & Landsham
Wenn Sie pflegebedürftig sind, einen Pflegegrad haben und Ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten (§ 45a,b SGB XI) mit bis zu 125 Euro monatlich. Zusätzlich werden € 0,35 pro gefahrenen Kilometer privat abgerechnet.
Die Fähigkeit zur Mobilität ist für Menschen jeden Alters von essenzieller Bedeutung, da Einschränkungen durch Alter oder Krankheit mit starken Belastungen einhergehen. Die Möglichkeit, das Haus zu verlassen, um Einkäufe zu erledigen, Arzttermine wahrzunehmen oder soziale Kontakte zu pflegen, ist von großer Wichtigkeit für die Lebensqualität.
In diesem Zusammenhang bieten wir von der Nachbarschaftshilfe Kirchheim
unseren Fahr- und Begleitdienst an. Unsere Helfer unterstützen Sie beim Einkaufen, bei Arztbesuchen und für weitere notwendige Termine.
Unsere Fahr- und Begleitdienste stehen pflegebedürftigen Personen zur Verfügung.
Um einen Dienst zu buchen, genügt ein Anruf in unserem Büro. Es wird empfohlen, Ihre Anmeldung so früh wie möglich vorzunehmen, idealerweise mindestens 5 Tage im Voraus.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können die Kosten für einen Besuchs- und Begleitdienst (gemäß § 45a,b SGB XI) von Ihrer Pflegekasse übernommen werden. Dies erfolgt im Rahmen des Entlastungsbetrags, der bis zu 125 Euro pro Monat beträgt.
Es wird eine Gebühr von 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer privat erhoben.
Falls Sie keinen Pflegegrad haben, entstehen Ihnen folgende Kosten:
€ 0,35 Cent pro gefahrenem Kilometer sowie € 30,- Euro pro Betreuungsstunde
Die Anfahrtskosten betragen:
Unsere Nachbarschaftshilfe kümmert sich mit Herz und Verstand um alle Menschen aus der Region. Gerne können Sie bei uns professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich selbst von unserem gemeinnützigen Verein überzeugen.