Betreutes Wohnen zu Hause
Professionelle Unterstützung & Entlastung für Angehörige
in Kirchheim, Heimstetten, Landsham und Feldkirchen
Gut versorgt zu Hause
In den eigenen vier Wänden fühlen wir uns am wohlsten. Unser Ziel ist es daher, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Kostenfreie und persönliche Beratung
- Betreuung durch geschulte, motivierte Mitarbeiter
- Ein fester Ansprechpartner
- Unterstützung bei Formalitäten mit Kranken- und Pflegekassen
- Planung notwendiger Hilfen nach Krankenhausaufenthalten
- Vermittlung externer Dienstleister
- Vereinbarung und Mitgliedschaft bei NBH notwendig
- hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen
- Besuchsdienste
- Demenzbetreuung
- Fahr- und Begleitdienste
Gerne beraten wir Sie individuell zu unseren Angeboten.
Hauswirtschaftliche Unterstützungsleistungen
Im Alter oder bei Krankheit fällt die Haushaltsführung oft schwer. Unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen bieten verlässliche Hilfe. Regelmäßige Unterhalts- oder Grundreinigungen übernehmen wir jedoch nicht.
Den Umfang der Unterstützung stimmen wir individuell mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab.
Ansprechpartnerin

Einzugsbereiche
- Kirchheim/Heimstetten
- Landsham
- Aschheim
- Feldkirchen
Kostenübernahme
Kostenübernahme durch Kranken- bzw. Pflegekassen im Rahmen § 45b SGB XI (Entlastungsleistungen von monatlich 131.- €) bei vorhandenem Pflegegrad möglich.
Besuchsdienste für Senioren
Ältere oder kranke Menschen profitieren von Gesellschaft und kleinen Unterstützungen im Alltag. Unsere Besuchsdienste schenken Zeit, Aufmerksamkeit und entlasten Angehörige. Bei Pflegegrad ist eine Kostenübernahme nach § 45b SGB XI möglich.
Unsere Angebote
- Feste Bezugsperson für regelmäßige Besuche
- Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und Spaziergänge
- Unterstützung beim Einkaufen und kleinen Erledigungen
- Gemeinsame Mahlzeiten oder Kaffeepausen
- Abwechslung und Freude im Alltag schaffen
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne!
Ansprechpartnerin

Einzugsbereiche
- Kirchheim/Heimstetten
- Landsham
- Aschheim
- Feldkirchen
Kostenübernahme
Bei einem vorliegenden Pflegegrad ist eine Kostenübernahme im Leistungsrahmen nach § 45b SGB XI möglich.
Unsere Nachbarschaftshilfe setzt sich engagiert und zuverlässig für alle Menschen in der Region ein. Bei uns können Sie jederzeit professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen und sich selbst von der Arbeit unseres gemeinnützigen Vereins überzeugen.
